Do, 18. Dez. 2025
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Sonstige News
Neue Regeln für Bauschutt
Die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) passt ab dem 1. Januar 2026 die Annahmemenge für die kostenfreie Entsorgung von Bauschutt aus Privathaushalten an. Pro Tag und Anlieferung können Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch maximal 150 Liter kostenlos auf den Wertstoffhöfen abgeben statt wie bisher bis zu 1 Kubikmeter, also 1000 Liter.
Damit reagiert aha nach eigenem Bekunden auf verschärfte gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Bürgergesundheit und der Umwelt vor Asbest. „Die Maßnahme erfolgt nicht aus Kostengründen“, betont das Unternehmen.
Viele Bürger seien sich nicht bewusst, dass Asbest nicht nur in offensichtlichen Materialien wie alten Fensterbänken oder Blumenkästen lauert, sondern auch in unscheinbarem Mischbauschutt – etwa in Fliesenklebern oder Spachtelmassen aus Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden. „Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben müssen wir davon ausgehen, dass praktisch jeder mineralische Bau- und Abbruchabfall potenziell Asbest enthält“, erklärt Julia Fürst, Geschäftsführerin von aha. Eine reine Sichtprüfung sei nicht mehr ausreichend.
Trotzdem bietet aha Privathaushalten für Mengen bis 150 Liter pro Tag weiterhin einen kostenfreien Entsorgungsweg an. Das decke in der Regel den Bauschutt ab, der bei kleineren Bauvorhaben wie dem Abbruch eines Fliesenspiegels anfallen. Bei größeren Bau- und Sanierungsvorhaben müssen Bürger auf die kostenpflichtige Entsorgung über die Deponiestandorte des Zweckverbands oder entsprechende Fachbetriebe zurückgreifen.
Rund 90 Prozent aller mineralischen Bauabfälle werden wiederverwertet, oft als Ersatzbaustoffe für Naturschotter oder Kies. Abfallentsorger müssen nun eine neue Verordnung von 2023 umsetzen, um Asbest strikt von diesem Wertstoffkreislauf fernzuhalten und die Akzeptanz für hochwertige Recyclingmaterialien langfristig zu sichern.
Die strenge Prüfung kann allerdings nur für den kostenpflichtig entsorgten Bauschutt auf den Deponien sichergestellt werden. Für den Bauschutt, der kostenlos auf den Wertstoffhöfen abgegeben wird, ist das nicht möglich. Er darf deshalb nicht mehr wie bisher der Verwertung zugeführt werden, sondern muss aufwendig und kostspielig beseitigt beziehungsweise deponiert werden.