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Infos zur Briefwahl: Anträge können digital, schriftlich oder persönlich gestellt werden
Infos zur Briefwahl: Anträge können digital, schriftlich oder persönlich gestellt werden

Sa, 11. Jan. 2025

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Sonstige News

Infos zur Briefwahl: Anträge können digital, schriftlich oder persönlich gestellt werden

Am Sonntag, 23. Februar, findet die Bundestagswahl statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme nicht vor Ort abgeben können, haben die Möglichkeit, die Briefwahl zu nutzen. Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 3. Februar ausgegeben werden. Der Antrag kann bereits vorher gestellt werden. Elektronisch ist das vom 22. Januar, 9 Uhr, bis 18. Februar, 12 Uhr, möglich. Dafür können Bürger den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte einscannen oder eine E-Mail an wahlen@burgdorf.de schreiben. Alternativ kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Persönlich ist der Antrag ab dem 10. Februar in der Briefwahlstelle möglich. Sie befindet sich im Wappenzimmer des Burgdorfer Schlosses am Spittaplatz 5 und öffnet montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags von 8 bis 16 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr (am 21. Februar bis 15 Uhr). Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen. Dafür muss er rechtzeitig abgeschickt werden, innerhalb Deutschlands spätestens bis zum 20. Februar. Der Versand ist kostenfrei. Grundsätzlich können alle Deutschen wählen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

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