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Winterdienst in Burgdorf: Sicherheit geht vor – und Umwelt bleibt geschützt
Winterdienst in Burgdorf: Sicherheit geht vor – und Umwelt bleibt geschützt

Do, 08. Jan. 2026

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Winterdienst in Burgdorf: Sicherheit geht vor – und Umwelt bleibt geschützt

Die Stadt Burgdorf weist darauf hin, dass bei Eis und Schnee die Gehwege und Straßen der Reinigungsklasse 3 gestreut werden müssen – grundsätzlich mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt, nicht mit Streusalz.

Dieser Grundsatz ergibt sich aus der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Burgdorf und dient dem Schutz von Flora, Böden und Umwelt.

Ausnahme bei besonderer Glätte: Bei extremen Situationen wie Blitzeis, in denen andere Mittel keine ausreichende Wirkung mehr erzielen, ist der gezielte Einsatz von Streusalz erlaubt – zum Beispiel an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. So wird gewährleistet, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle steht, wenn andere Streumittel nicht ausreichen.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen weiterhin nicht mit Salz oder salzhaltigem Schnee bestreut bzw. belastet werden. Dieser Hinweis ist ebenfalls in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Burgdorf geregelt.

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Die Informationen wurden am 8. Januar 2026 13:00 aktualisiert.

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