![Vorkaufsrechtsverzichtserklärung: Stadt bietet neuen Online-Service an](/static/dmp_pages/images/default-news-image.png)
![Vorkaufsrechtsverzichtserklärung: Stadt bietet neuen Online-Service an](/static/dmp_pages/images/default-news-image.png)
So, 10. Nov. 2024
|
News - Burgdorf.de
Vorkaufsrechtsverzichtserklärung: Stadt bietet neuen Online-Service an
Diese "Vorkaufsrechtsverzichtserklärung" ist nun auch online bei der Stadt Burgdorf durch den Verkäufer und / oder den Käufer (oder im Auftrag durch den Notar) auf der Grundlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages zu beantragen.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Stadt Burgdorf beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Stadtgebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann.
Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.
Die Informationen wurden am 10. November 2024 20:53 aktualisiert.