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Stadt bietet drei neue Online-Services aus dem Bereich Ordnung an
Stadt bietet drei neue Online-Services aus dem Bereich Ordnung an

So, 10. Nov. 2024

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News - Burgdorf.de

Stadt bietet drei neue Online-Services aus dem Bereich Ordnung an

Ab sofort bietet die Stadt folgende drei Online-Services Versammlungsanzeige, Anzeige Ausspielung/Lotterie (Tombola) und Veranstaltungsanzeige an.
Sie sind über die drei folgenden Links abrufbar: Wer eine Demonstration oder Ähnliches organisieren möchte, kann die hierfür erforderliche Versammlungsanzeige nun online erledigen. Nach  § 5 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG)   ist er erforderlich eine Versammlung grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor Beginn anzumelden. Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, gesetzliche Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet. Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und andere Teilorganisationen einer politischen Partei, die beabsichtigen eine Tombola zu veranstalten, müssen diese gemäß § 11 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) mindestens einen Monat vor der Veranstaltung anmelden. Die notwendige Anmeldung steht nun ebenfalls online zur Verfügung. Personen die einen Jahrmarkt, Konzert oder Vergleichbares in Burgdorf veranstalten möchten, können diese Veranstaltung nun über ein Online-Formular anmelden. Die Anmeldung sollte einen Monat vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Weitere Informationen und Hinweise zur Ausfüllung der Formulare sind den einzelnen Online-Dienstleistungen zu entnehmen.
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Die Informationen wurden am 10. November 2024 20:53 aktualisiert.

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