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Schiedsamt wird neu besetzt
Schiedsamt wird neu besetzt

Mo, 20. Jan. 2025

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Schiedsamt wird neu besetzt

Die Stadt Burgdorf sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Interesse daran haben, als Schiedsperson ehrenamtlich tätig zu werden. Dieses wichtige Amt trägt maßgeblich zur Konfliktlösung im direkten Umfeld bei und stärkt das Zusammenleben in der Gemeinschaft.
© Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. Voraussetzungen für das Amt der Schiedsperson Persönliche und fachliche Anforderungen: Zeitliche Verfügbarkeit: Bereitschaft, regelmäßig Zeit für die Aufgaben der Schiedsperson zu investieren. Empathie und Geduld: Fähigkeit, geduldig zuzuhören und auf die Anliegen der Menschen einzugehen. Menschliches Einfühlungsvermögen: Ein hohes Maß an Verständnis für die Lebenssituationen der Konfliktparteien. Unparteilichkeit: Strikte Neutralität bei der Vermittlung und Entscheidungsfindung. Sprachliche Kompetenz: Die Fähigkeit, Vereinbarungen klar, unmissverständlich und schriftlich festzuhalten. Gesetzliche Voraussetzungen: Gemäß den Vorschriften des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes gelten folgende Anforderungen: Mindestalter: Die Schiedsperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Wohnsitz: Der Hauptwohnsitz muss innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Schiedsamtes liegen (in diesem Fall bevorzugt in der Kernstadt Burgdorf). Persönliche Eignung: Die Person muss für das Amt geeignet sein, insbesondere in Bezug auf charakterliche und geistige Fähigkeiten. Rechtsfähigkeit: Es darf keine gerichtliche Einschränkung der Vermögensverwaltung vorliegen. Berechtigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter: Personen, die diese Berechtigung nicht besitzen, können nicht gewählt werden. Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt es unter:  https://www.burgdorf.de/familie-soziales/beratung-hilfe/schiedsamt . Unterstützung durch die Stadt Burgdorf Die Stadt unterstützt die Schiedspersonen durch: Technische Ausstattung des Arbeitsplatzes zur Erleichterung der Aufgaben. Aus- und Fortbildungsangebote, um die notwendige Fachkompetenz zu gewährleisten. Anerkennungspauschale, die den Einsatz honoriert. Seit 2020 sind in Burgdorf zwei Schiedspersonen tätig, die sich gegenseitig vertreten. Aktuell ist der Posten für den Bereich „Ortsteile“ durch eine erneute Kandidatur abgedeckt. Für den Bereich „Kernstadt“ wird jedoch eine neue Schiedsperson gesucht. Interesse am Amt? Wenn Sie sich für das Amt der Schiedsperson in der Kernstadt von Burgdorf interessieren und die genannten Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Die Bewerbungsfrist für Schiedspersonen endet in Burgdorf am 31. März 2025. Gerne können Sie für Ihre Bewerbung das folgendes Online Formular unter  https://serviceportal.burgdorf.de/bewerbungschiedsamt  nutzen.
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Die Informationen wurden am 20. Januar 2025 14:00 aktualisiert.

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