Mo, 02. Mär. 2026
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News - Burgdorf.de
Online-Gewerbeanzeige startet über das Serviceportal
Die Online-Gewerbeanzeige gilt für zahlreiche Rechtsformen – vom Einzelunternehmen bis hin zu Kapital- und Personengesellschaften. Angezeigt werden können unter anderem der Gewerbebeginn, ein Umzug des Betriebs, die Aufgabe des Gewerbes, wesentliche Änderungen der Tätigkeit oder auch Namensänderungen. Grundlage ist § 14 der Gewerbeordnung (GewO), der diese Anzeige gesetzlich vorschreibt.
Die Nutzung ist bewusst einfach gehalten: Die erforderlichen Angaben werden online erfasst und direkt an die zuständige Abteilung Ordnung übermittelt. Je nach Einzelfall können notwendige Unterlagen – etwa ein Auszug aus dem Handelsregister, Ausweisdokumente oder behördliche Erlaubnisse – direkt hochgeladen werden.
Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) sowie Offene Handelsgesellschaften (OHG) gilt: Die Online-Anzeige ist möglich, sofern ausschließlich natürliche Personen Gesellschafter sind. Sind juristische Personen beteiligt, erfolgt die Erfassung weiterhin direkt über die Abteilung Ordnung.
Auch beim Bezahlen setzt die neue Dienstleistung auf Komfort und Flexibilität. Die anfallenden Gebühren gemäß Gebührenverordnung werden am Ende der Online-Erfassung erhoben. Zur Verfügung stehen die Zahlungsarten Kreditkarte, PayPal und SEPA-Lastschrift.
Mit der Online-Gewerbeanzeige wird ein weiterer Schritt hin zu einer modernen, effizienten und bürgernahen Verwaltung gegangen. Sie spart Zeit, schafft Transparenz und ermöglicht es, Behördengänge unabhängig von Öffnungszeiten zu erledigen – digital, sicher und zuverlässig.
Die Online-Gewerbeanzeige ist ab nächster Woche über das Serviceportal unter https://serviceportal.burgdorf.de/onlinegewerbeanzeige abrufbar.
Die Informationen wurden am 2. März 2026 10:00 aktualisiert.