

Mi, 19. Mär. 2025
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News - Burgdorf.de
Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2025 Landesamt für Statistik Niedersachsen befragt Haushalte 2025
Bereits seit 1957 wird jährlich der Mikrozensus durchgeführt, um schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatische Daten und deren Veränderungen zur Nutzung v.a. durch Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu erheben. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung jährlich rund 1 % aller Haushalte befragt.
Die zu befragenden Haushalte werden postalisch durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Befragung kann online, per Papierfragebogen oder auch telefonisch durchgeführt werden.
Um im Vorfeld der Befragung die Gebäudestruktur an den ausgewählten Anschriften sowie die anzuschreibenden Haushalte zu ermitteln, setzt das LSN auch in diesem Jahr in einigen Regionen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort ein. Die Erhebungsbeauftragten sind dabei zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.
Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können.
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf den Internetseiten des LSN unter www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus. Dort sind auch Musterfragebögen, Gesetzesgrundlagen usw. abrufbar. Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de.
Die Informationen wurden am 19. März 2025 11:00 aktualisiert.