Mo, 13. Jan. 2025
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Mietspiegel für Burgdorf
Allgemeine Hinweise zu Mietspiegeln
Zunächst ist nach der gesetzlichen Definition des § 558c Abs. 1 BGB jede Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter*innen und der Mieter*innen gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist, ein Mietspiegel.
Das Gesetz knüpft besondere Rechtsfolgen an Mietspiegel, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Mietspiegel werden als „qualifizierte Mietspiegel“ (§558d Abs. 1 BGB) bezeichnet. Für Mietspiegel, die diese Anforderungen nicht erfüllen, hat sich der Begriff „einfache Mietspiegel“ herausgebildet.
Für einen qualifizierten Mietspiegel wird im gerichtlichen Verfahren von Gesetzes wegen (widerlegbar) vermutet, dass die im Mietspiegel angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Der Gesetzgeber misst einem qualifizierten Mietspiegel somit eine besondere Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der in ihm enthaltenen Daten und eine breite Akzeptanz zu.
Diese gesetzliche Vermutungswirkung besteht für einen einfachen Mietspiegel nicht. Dennoch kann dieser ein Indiz dafür darstellen, dass die abgebildeten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben. Auch ein einfacher Mietspiegel ist daher eine Orientierungshilfe bei der Mietpreisfindung. Auf seiner Grundlage können sich Mietvertragsparteien in einem transparenten Verfahren auf eine angemessene Miethöhe einigen. Der einfache Mietspiegel trägt somit erheblich zum Rechtsfrieden zwischen Beteiligten bei.
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt zum Zeitpunkt der Datenerhebung üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“. Jede Wohnung kann mittels der Anzahl ihrer Wohnungsausstattungsmerkmale auf Basis eines Merkmalkatalogs innerhalb der sich in dem Mietspiegeltabellenfeld ergebenden Mietenspanne eingeordnet werden.
Der Rat der Stadt Burgdorf hat den einfachen Mietspiegel 2023 für Burgdorf anerkannt und damit in Kraft gesetzt.
Der Mietspiegel Burgdorf 2023 wird in Kürze als Broschüre im Bürgerbüro der Stadt Burgdorf im Rathaus III, Spittaplatz 4, und in der Abteilung Wirtschaftsförderung/Liegenschaften im Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1, erhältlich sein und ist im Internetauftritt der Stadt Burgdorf abrufbar.
Weitere Informationen (keine rechtliche Beratung) erhalten sie ebenfalls bei der Abteilung Wirtschaftsförderung/Liegenschaften. Darüber hinaus beraten die jeweiligen Vertretungen von Mietern und Vermietern.
Die Informationen wurden am 13. Januar 2025 11:00 aktualisiert.