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Mehrzweckhalle in Schillerslage: Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nur im Bedarfsfall
Mehrzweckhalle in Schillerslage: Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nur im Bedarfsfall

So, 10. Nov. 2024

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News - Burgdorf.de

Mehrzweckhalle in Schillerslage: Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nur im Bedarfsfall

Aufgrund des steigenden Bedarfs an Unterkünften für Geflüchtete prüft die Stadt zurzeit, ob es erforderlich ist, die Mehrzweckhalle in Schillerslage für die Unterbringung Geflüchteter zu nutzen. Nach der aktuellen Mitteilung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB Nds.) muss die Stadt Burgdorf insgesamt 116 Geflüchtete aufnehmen. Bis Ende Juni 2024 wurden bereits 44 Personen aufgenommen, wodurch noch eine Verpflichtung zur Aufnahme von 72 Personen verbleibt.
Die LAB hat keinen konkreten Zeitraum für die Aufnahme bekannt gegeben; nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist davon auszugehen, dass im September eine neue Quote bekanntgegeben wird mit einer neuen Zahl zusätzlich aufzunehmender Personen. Der Zeitraum, in dem die Geflüchteten der Stadt Burgdorf zugewiesen werden, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Flüchtlinge insgesamt nach Deutschland kommen. Derzeit reichen die vorhandenen Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften und angemieteten Wohnungen aus, um die verbleibenden 72 Personen unterzubringen. Für darüber hinausgehende Zuweisungen wäre jedoch keine Unterbringungsmöglichkeit vorhanden. Daher muss bereits jetzt die mögliche Nutzung der Mehrzweckhalle Schillerslage als Unterbringungsmöglichkeit in Betracht gezogen werden. Eine endgültige Entscheidung hierüber wird frühestens im September getroffen. Sollte absehbar sein, dass die Mehrzweckhalle als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden muss, wird die Stadt Burgdorf mit den aktuellen Nutzerinnen und Nutzern der Halle Gespräche aufnehmen, um die Auswirkungen zu besprechen und Lösungen zu finden. Die Stadtverwaltung ist sehr daran interessiert, die Unterbringung von Geflüchteten in der Mehrzweckhalle zu vermeiden. Deshalb werden weiterhin Wohnungen gesucht, die zur Unterbringung angemietet werden können. Personen, die Wohnraum zur Verfügung stellen können, werden gebeten, sich an Frau Strauch (Tel.: 05136 / 898-285) oder per E-Mail an wohnraum@burgdorf.de zu wenden.
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Die Informationen wurden am 10. November 2024 20:52 aktualisiert.

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