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Erneute Ausstellung von Briefwahlunterlagen bis zum 22. Februar möglich
Erneute Ausstellung von Briefwahlunterlagen bis zum 22. Februar möglich

Di, 18. Feb. 2025

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News - Burgdorf.de

Erneute Ausstellung von Briefwahlunterlagen bis zum 22. Februar möglich

Wahlberechtigte Personen, die ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben oder diese verloren haben, können bis Samstag, 22. Februar 2025, um 12:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Burgdorf eine erneute Ausstellung der Unterlagen beantragen. Grundlage hierfür ist § 28 Abs. 10 der Bundeswahlordnung.

Das Wahlamt ist persönlich oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Wahlamt Burgdorf
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Tel.: 05136 898-203 oder 05136 898-202

Öffnungszeiten des Wahlamts:

  • Mittwoch, 19.02.2025: 8:00 – 13:00 Uhr
  • Donnerstag, 20.02.2025: 8:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag, 21.02.2025: 8:00 – 15:00 Uhr
  • Samstag, 22.02.2025: 8:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus besteht für Wahlberechtigte, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, die Möglichkeit, noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Voraussetzung ist eine schriftliche Erklärung der betroffenen Person.

Wahlergebnisse Bundestagswahl

Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl sind am Wahltag, Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, über den folgenden Link https://wahlergebnisse.region-hannover.de/20250223/03241003/praesentation/ abrufbar.

Weitere Infos Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl | Stadt Burgdorf .

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Die Informationen wurden am 18. Februar 2025 17:00 aktualisiert.

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