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Eichenprozessionsspinner oder Gespinstmotte? Hinweise zur Unterscheidung
Eichenprozessionsspinner oder Gespinstmotte? Hinweise zur Unterscheidung

Fr, 29. Mai. 2026

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News - Burgdorf.de

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Eichenprozessionsspinner oder Gespinstmotte? Hinweise zur Unterscheidung

Die Stadt Burgdorf erhält vermehrt Anrufe besorgter Bürgerinnen und Bürger, die befürchten, Nester des Eichenprozessionsspinners entdeckt zu haben. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um die harmlosen Raupen der Gespinstmotte. Hier erfahren Sie, wie Sie die beiden Arten unterscheiden können:

Im Frühsommer sind Bäume und Sträucher häufig von spinnennetzartigen weißen Gespinsten überzogen. Meistens handelt es sich dabei um Netze der harmlosen Gespinstmotte, die sich auf diese Weise vor Fressfeinden schützen möchte. Gespinstmotten befallen verschiedene Baum- und Straucharten wie Obstbäume oder Ziersträucher. Die Raupen sind unbehaart und haben schwarze Punkte auf dem Körper.

Diese Gespinste sind für Mensch und Pflanze ungefährlich – denn auch wenn die Raupen die Äste kahlfressen, treiben die betroffenen Bäume und Sträucher im Juni noch einmal aus. Vorkommen der Gespinstmotte müssen der Stadtverwaltung nicht gemeldet werden.

Eichenprozessionsspinner kommen nur an Eichen vor

Zu dieser Jahreszeit können ebenso die Raupen und Nester des Eichenprozessionsspinners (EPS) auftreten, dessen feine Härchen leicht abbrechen und durch Luftübertragung allergische Reaktionen und Hautreizungen beim Menschen auslösen können. Ab Juni ziehen sich die Raupen zur Häutung in typische Gespinstnester am Stamm und in Astgabelungen von Eichen zurück. Von dort aus begeben sie sich wie in einer Prozession auf Nahrungssuche (daher auch der Name). Die gefährlichen Nester des EPS sind jedoch in der Regel ausschließlich an Eichen zu finden und treten in keinem anderen Baum oder Strauch auf. Zudem sind sie wesentlich kompakter als die feineren Mottengespinste – ein großflächig weiß eingesponnener Strauch ist dementsprechend nicht das typische Erscheinungsbild des Eichenprozessionsspinners.

Bevor eine Gefahrenmeldung an die Stadtverwaltung erfolgt, sollte daher zunächst aus sicherer Entfernung optisch überprüft werden, welche Baumart befallen ist und ob es sich um eine Eiche handelt. Bürgerinnen und Bürger sollten dabei aber nicht zu nah an die Gespinste herangehen, um sich im Ernstfall nicht dem hochfeinen Staub der Nester auszusetzen. Handelt es sich bei dem befallenen Baum um eine Eiche, kann die Sichtung unter den unten angegebenen Kontaktdaten an die Abteilung Tiefbau oder die Abteilung Stadtplanung und Umwelt gemeldet werden.

Wer ist für die Bekämpfung des EPS zuständig?

Zuständig für die Verkehrssicherung ist im Grundsatz zunächst immer 
der Eigentümer des Baumes. Somit sind die jeweiligen Eigentümer eines befallenen Grundstücks dafür verantwortlich, Bekämpfungsmaßnahmen gegen den EPS durchzuführen. Bei privaten Grundstücken ist folglich nicht die Stadt, sondern der Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Bekämpfung des EPS sollte ausschließlich durch eine auf Schädlingsbekämpfung spezialisierte Fachfirma vorgenommen werden, da auch spezielle Schutzkleidung im Umgang mit EPS erforderlich ist.

Wird ein Verdacht auf Vorkommen von EPS auf städtischer Fläche gemeldet, wird dieser anschließend von den Mitarbeitenden des städtischen Gärtnerbauhofs überprüft und bei Bestätigung des EPS eine Bekämpfung durch eine Fachfirma beauftragt.

         

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Die Informationen wurden am 29. Mai 2026 11:01 aktualisiert.

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