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Fr, 07. Mär. 2025

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Zeitreise

Das evangelische Armenhaus

Im 12. Teil der "Zeitreise" geht es um das ehemalige Burgdorfer Armenhaus, das bis zum Abriss fast 300 Jahre den Bedürftigen eine Heimstatt bot.

Seit 1680 steht das evangelische Burgdorfer Armenhaus am Magdalenenfriedhof im Umfeld der heutigen Hochbrücke (damals „Vor dem Hannoverschen Thore“, später Bahnhofstraße 1). Die Oberaufsicht führt der jeweilige Superintendent. Die Einrichtung ist ursprünglich als „Hospital vor dieses Ortes gebohrenen und krancke Leute“ vorgesehen. Für zwölf bis fünfzehn Personen stehen eine große, gemeinsam genutzte Stube, eine Küche und für jeden Bewohner eine Kammer zur Verfügung. Für Feuerung und Licht sorgt die Armenkasse. Nahrungsmittel müssen selbst beschafft werden. In den folgenden 300 Jahren gibt es keine wesentlichen baulichen Veränderungen im und am Armenhaus. Lediglich notwendige Reparaturen lässt die Kirchengemeinde ausführen.

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Aufnahmebedingungen für das Armenhaus

Im 19. Jahrhundert legen Statuten die Aufnahmebedingungen für das Haus fest. In den am 14. Februar 1856 von Superintendent Friedrich Bestenbostel als „Director des Armenhauses“ niedergeschriebenen Statuten heißt es, dass „Aufnahme finden sollen arme, alte, schwache, gebrechliche, unvermögende Personen der Stadt, eventuell des Kirchspiels Burgdorf, die eines guten Rufes sich erfreuen. Es finden 12 Personen darin ihr Unterkommen, und zwar in der Regel 6 Manns- und 6 Frauenspersonen, sie haben eine gemeinschaftliche Wohnstube, und jeder eine Kammer.“

Bei der Aufnahme hat jede Person 20 oder 40 Reichsthaler zu zahlen. Sie können dafür außer der Kammer und der Nutzung der Wohnstube und Küche das erforderliche Heizmaterial, in der Regel Torf, beanspruchen. Sie erhalten außerdem wöchentlich soviel Pfennige als Taschengeld, wie sie als Thaler eingezahlt haben. Die Bedürftigen können auch mit milden Gaben aus den Klingelbeutelgeldern und anderen Spenden rechnen.

Das Armenhaus nimmt Einwohner der umliegenden Dörfer nur auf, wenn ihnen die Gemeinde bestätigt, dass sie bei einer Ausweisung aus dem Haus wieder in ihr Dorf zurückkehren dürfen. Beim „Ableben eines Hospitaliten" verbleibt dessen Nachlass dem Hospital. Das Begräbnis wird aus der Kasse des Armenhauses bestritten.

Benimmregeln für die Bewohner

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Das Armenhaus im Jahr 1960

Die Hausbewohner sind verpflichtet, dass sie „untereinander Frieden, Zucht und Ordnung halten“ sowie die „Morgen- und Abendandachten gehörig wahrnehmen und an öffentlichen Gottesdiensten wie am Heiligen Abendmahle sich fleißig betheiligen.“ Sollte jemand gegen die Statuten handeln und Verweise nicht fruchten, muss er mit einer Ausweisung aus dem Hause rechnen. Beschwerden sind beim Administrator des Armenhauses vorzubringen, der sie gegebenenfalls an den Superintendenten als Patron und Direktor des Hauses weiterleitet.

Erika Kempf

Gemeindeschwester Erika Kempf

Am 10. Dezember 1880 beschließt der Kirchenvorstand der Sankt-Pankratius-Kirchengemeinde, in dem Armenhaus eine Diakonissenstation mit drei Krankenzimmern und einer Diakonissenwohnung einzurichten. Als offizieller Eigentümerin des Armenhauses ist seit der Nachkriegszeit auf Antrag des Kirchenvorstands vom 7. Februar 1945 die „ev. luth. Kirchengemeinde Burgdorf (Kirchhofskasse)“ aufgeführt. Vom April 1942 bis 1951 wohnt auch die neue Gemeindeschwester Erika Kempf im Armenhaus. Danach zieht sie bis zum Ende ihrer Dienstzeit am 30. Juni 1971 in das neue Pfarrhaus an der Friederikenstraße 68 um. Bei ihrem Amtsantritt bewohnen noch zehn ältere Frauen das Armenhaus.

Dessen letzte Bewohnerin ist Rosa Schüver. Von Dezember 1966 bis zum 9. Februar 1968 lebt sie allein in dem alten, baufälligen Gebäude.

Abriss im Jahr 1971

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Die Geschichte des Armenhauses endet 1971. Es muss der Brücke, die die Bundesstraße 188 über die Bahnlinie in die Stadt führt, weichen und fällt am 26. März 1971 dem Abbruchbagger zum Opfer. Schon bei einer Ortsbegehung am 5. Oktober 1962 hatte der Stadtbaumeister Karl Kühn angekündigt, dass beim Bau der B 188 der Abriss der Einrichtung unumgänglich sei. Heute erinnert nur noch ein Sandsteinrelief an der Wand des südlichen Seitenschiffes der Sankt-Pankratius-Kirche an das Haus. Um 1700 geschaffen und damals an der Eingangsseite des Armenhauses befestigt, stellt es das Gleichnis vom reichen Mann und dem armen Lazarus dar. Begüterte Bürger soll es mahnen, sich der Armen anzunehmen

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