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Unteren Straßenverkehrsbehörde: Stadt Burgdorf zunächst weiterhin zuständig
Unteren Straßenverkehrsbehörde: Stadt Burgdorf zunächst weiterhin zuständig

So, 10. Nov. 2024

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Unteren Straßenverkehrsbehörde: Stadt Burgdorf zunächst weiterhin zuständig

Die Aufgaben der Unteren Straßenverkehrsbehörde bleiben zunächst in Burgdorf. Aufgrund der noch fehlenden Genehmigung durch die Kommunalaufsicht übernimmt die Region Hannover die Aufgaben nicht wie ursprünglich geplant zum 1. Januar 2019.
Die Erteilung von beispielsweise Erlaubnissen für Veranstaltungen im Straßenraum wie Straßenfeste oder Festumzüge sind somit weiterhin in Burgdorf möglich.
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Die Informationen wurden am 10. November 2024 20:54 aktualisiert.

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