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So, 10. Nov. 2024
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News - Burgdorf.de
Stadt stellt zwei neue Online-Dienstleistungen zur Verfügung
Das Online-Formular zur Beantragung der Sondernutzung für die Außenbewirtschaftung ist unter https://serviceportal.burgdorf.de/portal/seiten/aussenbewirtschaftung-sondernutzung-fuer-die-aussenbewirtschaftung-nach-18-nstrg--902001366-20500.html?titel=Au%C3%9Fenbewirtschaftung+%28Sondernutzung+f%C3%BCr+die+Au%C3%9Fenbewirtschaftung+nach+%C2%A7+18+NStrG%29 , das Formular zur Meldung des Wildschadens unter https://serviceportal.burgdorf.de/portal/seiten/anmeldung-wild-jagdschaden-902001368-20500.html?titel=Anmeldung+Wild-%2FJagdschaden zu finden.
Gaststättenbetreiber, die im öffentlichen Verkehrsraum eine Außenbewirtschaftung betreiben möchten, benötigen nach § 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eine Sondernutzungserlaubnis. Hierfür ist jährlich ein entsprechender Antrag zu stellen, der einen Lageplan als Anhang enthält, aus dem die Platzierung und Anzahl der Bestuhlung, Tische und Sonnenschirme hervorgeht. Die Gebühren für die Bearbeitung des Antrages betragen zurzeit 50 Euro.
Unter einem „Wildschaden" ist der durch Wild verursachte Schaden an landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu verstehen. Schäden, die auf Wildunfällen beruhen, z. B. Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier, zählen hingegen nicht zu den „Wildschäden". Ziel des Vorverfahrens ist es, dass sich Ersatzpflichtiger und Geschädigter über den Ersatz des Schadens einigen.
Die Informationen wurden am 10. November 2024 20:53 aktualisiert.