So, 10. Nov. 2024
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Stadt plant Satzung für Sondernutzung von Straßen, Plätzen und Gehwegen
Die Stadt Burgdorf will eine Gebührensatzung für die Sondernutzung von Straßen, Plätzen und Gehwegen einführen. Die Satzung soll voraussichtlich zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.
"Wir haben festgestellt, dass die Nachfrage nach Sondernutzungen groß ist. Der Einzelhandel beantragt diese beispielsweise, um sein Warenangebot und seine Werbung auch auf der öffentlichen Straße zu präsentieren. Die Gastronomie nutzt sie, um Tische und Stühle für die Außenbewirtschaftung aufzustellen. Wir sind uns der Bedeutung der Sondernutzung für die Gastronomie und den Einzelhandel bewusst. Gleichzeitig gilt es darauf zu achten, dass Straßen, Plätzen und Gehwege weiterhin für alle Bürger*innen gut nutzbar bleiben. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, eine sogenannte Sondernutzungsgebührensatzung einzuführen. Sie hilft uns dabei, die Genehmigung von Sondernutzungen besser zu steuern, in dem wir konkrete Regeln für eine Nutzung festlegen. Sondernutzung, die das Stadtbild verunstalten, wie beispielsweise das Aufstellen von Mülltonnen auf den Gehwegen, werden mit hohen Gebühren versehen. Damit gewährleisten wir, dass unsere Innenstadt weiterhin attraktiv bleibt und nicht an Strahlkraft einbüßt", erklärt Bürgermeister Armin Pollehn. Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist erlaubnispflichtig. Das sieht § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes vor. Wer zum Beispiel Tische, Stühle, Informationsstände, Kundenstopper auf öffentlichen Plätze, Straßen und Gehwegen aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondererlaubnis. Das gilt auch für Mülltonnen, die dauerhaft auf Gehwegen abgestellt werden.
"Wir haben festgestellt, dass die Nachfrage nach Sondernutzungen groß ist. Der Einzelhandel beantragt diese beispielsweise, um sein Warenangebot und seine Werbung auch auf der öffentlichen Straße zu präsentieren. Die Gastronomie nutzt sie, um Tische und Stühle für die Außenbewirtschaftung aufzustellen. Wir sind uns der Bedeutung der Sondernutzung für die Gastronomie und den Einzelhandel bewusst. Gleichzeitig gilt es darauf zu achten, dass Straßen, Plätzen und Gehwege weiterhin für alle Bürger*innen gut nutzbar bleiben. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, eine sogenannte Sondernutzungsgebührensatzung einzuführen. Sie hilft uns dabei, die Genehmigung von Sondernutzungen besser zu steuern, in dem wir konkrete Regeln für eine Nutzung festlegen. Sondernutzung, die das Stadtbild verunstalten, wie beispielsweise das Aufstellen von Mülltonnen auf den Gehwegen, werden mit hohen Gebühren versehen. Damit gewährleisten wir, dass unsere Innenstadt weiterhin attraktiv bleibt und nicht an Strahlkraft einbüßt", erklärt Bürgermeister Armin Pollehn. Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist erlaubnispflichtig. Das sieht § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes vor. Wer zum Beispiel Tische, Stühle, Informationsstände, Kundenstopper auf öffentlichen Plätze, Straßen und Gehwegen aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondererlaubnis. Das gilt auch für Mülltonnen, die dauerhaft auf Gehwegen abgestellt werden.
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Die Informationen wurden am 10. November 2024 20:53 aktualisiert.
Die Informationen wurden am 10. November 2024 20:53 aktualisiert.