

So, 10. Nov. 2024
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News - Burgdorf.de
Jetzt Leseausweis und Fischerschein online beantragen
Die Formulare für den Neuantrag eines Leseausweises und die Verlängerung eines Leseausweises sind unter https://serviceportal.burgdorf.de/portal/seiten/neuanmeldung-leseausweis-902001201-20500.html beziehungsweis https://serviceportal.burgdorf.de/portal/seiten/verlaengerung-leseausweis-902001202-20500.html abrufbar. Als Identitätsnachweis sind beim Ausfüllen der Formulare grundsätzlich die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und eine aktuelle Meldebestätigung erforderlich.
Der Leseausweis ist für ein Jahr gültig. Für Erwachsene kostet er 20 Euro. Familien können einen Leseausweis für 25 Euro beantragen. Dies gilt jedoch nur für Personen aus einem Haushalt und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für
- Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr,
- Schülerinnen und Schüler,
- Studierende, Auszubildende,
- Inhaber der Ehrenamtskarte,
- Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (ALG II),
- Empfänger von Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII
- sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
kostet die Jahresgebühr fünf Euro. Ein entsprechender Nachweis wie beispielsweise die Kopie des Schüler- oder Studierendenausweises ist erforderlich. Kostenlos ist der Leseausweis für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Die Gebühr für den Ausweis kann direkt online via giropay, paydirekt oder Lastschrift bezahlt werden. Nutzer*innen brauchen abschließend den fertigen Ausweis nur noch in der Stadtbücherei abzuholen.
Der Onlineantrag für den Fischereischein steht unter https://serviceportal.burgdorf.de/portal/seiten/fischereischein-beantragen-902001132-20500.html zur Verfügung. Zum Nachweis der Fischereiprüfung sowie der Identität ist es erforderlich einen entsprechenden Prüfungsnachweis beziehungsweise eine Kopie des Personalausweises hochzuladen. Für die Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit fällt eine Gebühr von 45 Euro an. Es besteht die Möglichkeit, die Gebühr online zu bezahlen. Nutzer*innen werden gebeten zur Abholung des Fischereischeines im Bürgerbüro zwei aktuelle Passbilder mitzubringen.
Die Informationen wurden am 10. November 2024 20:53 aktualisiert.