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Beendigung des Verkehrsversuchs in der Markstraße unter Berücksichtigung verkehrsberuhigender Maßnahmen
Beendigung des Verkehrsversuchs in der Markstraße unter Berücksichtigung verkehrsberuhigender Maßnahmen

So, 10. Nov. 2024

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Beendigung des Verkehrsversuchs in der Markstraße unter Berücksichtigung verkehrsberuhigender Maßnahmen

Am 28. Juni hat der Rat der Stadt Burgdorf dafür gestimmt, den laufenden Verkehrsversuch in der Marktstraße nicht wie vorgesehen bis zum 30. September aufrechtzuerhalten. Durch die Einbahnstraßenregelung konnte das Verkehrsaufkommen auf der Marktstraße zwar auf 4.800 Fahrzeuge pro Tag reduziert werden, sie führte aber zu einer immensen Verkehrserhöhung in den Nebenstraßen. Insofern konnte festgestellt werden, dass die Einbahnstraßenregelung nicht das geeignete Mittel für die Verkehrsberuhigung der Marktstraße ist. Es muss die gesamte Innenstadt im Zusammenhang betrachtet werden.
© Stadt Burgdorf Die Region Hannover wurde daraufhin als zuständige Verkehrsbehörde gebeten, die rechtlichen Möglichkeiten für die vorzeitige Beendigung des Versuchs zu prüfen. Die für die vorzeitige Beendigung erforderliche Anordnung der Region Hannover wurde jetzt erteilt. Damit wird der Zweirichtungsverkehr in der Marktstraße wiederhergestellt. Im Rahmen der Prüfung wurden u. a. Ergebnisse von Verkehrszählungen vom 23.Mai berücksichtigt. Das Verkehrsaufkommen in der Marktstraße im Zweirichtungsverkehr mit 10.800 Fahrzeugen pro Tag entspricht nicht der vorgesehenen verkehrsberuhigten Nutzung (Tempo 20 Zone) und erfüllt daher auch nicht den Anforderungen verkehrsberuhigter Bereiche. Dieser Sachverhalt erlaubt es nicht, die ursprüngliche Verkehrssituation wiederherzustellen. Um die Anforderungen an eine Tempo 20 Zone zu gewährleisten, ist es unumgänglich, verkehrsberuhigende Maßnahmen zu schaffen, die zu einer Reduzierung der Verkehrsbelastung führen. Demzufolge hat die Region Hannover in Abstimmung mit der Stadt Burgdorf aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zur Erprobung folgende verkehrsregelnde Maßnahmen angeordnet: Die Einbahnstraßenregelung in der Poststraße bleibt bestehen, um den Verkehr weiter zu beruhigen. Wie in einer Tempo 20 vorgesehen, gilt nun die Rechts-vor-links-Regelung. Die Region Hannover hat die Maßnahme befristet für den Erprobungszeitraum vom 15.08.2024 bis zum 28.02.2025 angeordnet. Am 14. und 15. August beginnt die Stadt Burgdorf damit die Einbahnstraßensituation in der Marktstraße aufzuheben und die entsprechenden Straßenschilder zu entfernen hierdurch kann es zu Verkehrseinschränkungen kommen. Begründung / weitergehende Informationen zur Verkehrssicherheit in der Marktstraße Grundlage und Notwendigkeit der Maßnahmen: Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen die Straßenverkehrsbehörden den Verkehr aus Sicherheitsgründen oder zur Ordnung des Verkehrs einschränken oder umleiten. Dieses Recht gilt auch zur Untersuchung von Unfällen und Verkehrsverhalten (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO). Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO dürfen solche Maßnahmen jedoch nur angeordnet werden, wenn besondere örtliche Gefahren bestehen, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigen. Verkehrssituation in der Marktstraße: Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes der Stadt Burgdorf wurde die konkrete Verkehrssituation in der Marktstraße untersucht. Es zeigte sich, dass die Marktstraße trotz der Anordnung einer Tempo-20-Zone (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich) stark frequentiert ist. Die tägliche Verkehrsbelastung beträgt 10.800 Fahrzeuge, was für einen Bereich mit hoher Fußgängerfrequenz unvertretbar ist. Ergebnisse der Untersuchungen: Eine Analyse der Verkehrsunfalldaten von 2021 bis 2023 zeigte, dass es zwar keine auffällige Unfallhäufung gab, aber Bürgerbefragungen ein geringes Sicherheitsempfinden bei Radfahrern und Fußgängern offenbarten. Umgesetzte Maßnahmen und Ergebnisse: Abschließende Bewertung: Am Ende des Erprobungszeitraums wird bewertet, ob die Maßnahmen erfolgreich waren und ob sie im Verhältnis zum gewünschten Sicherheitsziel stehen. Die Stadt Burgdorf und ein Ingenieurbüro begleiten die Erprobung und unterstützen die Maßnahmen. Ziele:
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Die Informationen wurden am 10. November 2024 20:52 aktualisiert.

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