

Mo, 06. Jan. 2025
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News - Burgdorf.de
Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl
Wer ist wahlberechtigt?
Grundsätzlich können alle Deutschen wählen, die:
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten – also spätestens seit dem 23. November 2024 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt sein. Diese richten sich nach:
- einem früheren dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland, der nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder
- der persönlichen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland.
In beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.
Briefwahl – bequem von zu Hause wählen
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Ende der 6. Kalenderwoche (ab dem 3. Februar 2025) ausgegeben werden. Den Antrag können Sie jedoch schon vorher stellen.
So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:
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Elektronisch:
- Zeitraum: 22. Januar 2025 (09:00 Uhr) bis 18. Februar 2025 (12:00 Uhr).
- QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder den Link https://inforeg09.hannit.de/IWS/startini.do?mb=3241003 nutzen.
- Alternativ per E-Mail: wahlen@burgdorf.de oder Fax: 05136/898-212.
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Schriftlich:
- Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwenden.
- Brief oder Postkarte senden.
-
Persönlich:
- Ab 10. Februar 2025 in der Briefwahlstelle:
Wappenzimmer, Schloss, Spittaplatz 5, 31303 Burgdorf - Öffnungszeiten:
- Montag & Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–16:00 Uhr
- Mittwoch & Freitag: 08:00–13:00 Uhr (21. Februar bis 15:00 Uhr)
- Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte erforderlich.
- Ab 10. Februar 2025 in der Briefwahlstelle:
Wahlbrief rechtzeitig abschicken!
- Innerhalb Deutschlands: Spätestens am Donnerstag, den 20. Februar 2025, bei der Post aufgeben. Versand kostenfrei.
- Aus dem Ausland: Frühzeitig abschicken und ausreichend frankieren.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.
Hinweis: Technische Probleme beim Öffnen des OLIWA-Zugangslinks zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Beim Scannen des auf den Wahlbenachrichtigungskarten aufgedruckten QR-Codes (Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen) beziehungsweise bei der Eingabe der URL in den Browser kommt es vereinzelt zu Fehlermeldungen. Dies liegt nicht an dem Link selbst, sondern am entsprechend genutzten Browser. Die Firmen der betroffenen Browser haben diesen Fehler bereits in vorangegangenen Updates behoben. Sollte bei Ihnen eine Fehlermeldung erscheinen, nutzen Sie bitte einen anderen Browser, ein anderes Endgerät oder eine der anderen Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. (Quelle: Wahlbüro Region Hannover)
Regelungen für Deutsche im Ausland
Wenn Sie als wahlberechtigte Person im Ausland leben und an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, beachten Sie Folgendes:
- Sie können bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
- Der Antrag muss an die Gemeinde gerichtet werden, in der Sie vor Ihrem Wegzug aus Deutschland zuletzt mit Hauptwohnung gemeldet waren (Variante 1).
- Liegt kein Aufenthalt nach Variante 1 vor, können Sie den Antrag an die Gemeinde stellen, mit der Sie am engsten verbunden sind (Variante 2).
Weitere Hinweise finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de, Menüpunkt „Informationen für Wählende“, „Deutsche im Ausland“.
Deutsche, die sich nur vorübergehend (z. B. während eines Urlaubs) im Ausland aufhalten und weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Meldegemeinde eingetragen. Sie können per Briefwahl an der Wahl teilnehmen und bereits jetzt einen Wahlschein bei ihrer Gemeinde beantragen.
Umzug und Änderungen im Wählerverzeichnis
Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt grundsätzlich automatisch am Wohnsitz. Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
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Zuzug aus einer anderen Gemeinde:
- Anmeldung vor dem 13. Januar 2025: Automatische Eintragung im neuen Wahlbezirk.
- Anmeldung vom 13. Januar bis 2. Februar 2025: Sie bleiben im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde eingetragen. Auf Antrag ist eine Eintragung im neuen Wahlbezirk möglich (Frist: 2. Februar 2025).
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Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde:
- Ummeldung vor dem 13. Januar 2025: Automatische Eintragung im neuen Wahlbezirk.
- Ummeldung nach dem 13. Januar 2025: Sie bleiben im bisherigen Wahlbezirk eingetragen.
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Zuzug aus dem Ausland:
- Anmeldung vor dem 13. Januar 2025: Automatische Eintragung ins Wählerverzeichnis.
- Anmeldung nach dem 13. Januar 2025: Eintragung nur auf Antrag möglich (Frist: 2. Februar 2025).
Haben Sie mehrere Wohnungen, zählt die Hauptwohnung als maßgeblich.
Wahlergebnisse Bundestagswahl
Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl sind am Wahltag, Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, über den folgenden Link abrufbar.
Die Informationen wurden am 6. Januar 2025 17:00 aktualisiert.