Zum Inhalt springen
Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl
Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl

Mo, 06. Jan. 2025

|

News - Burgdorf.de

Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme nicht vor Ort abgeben können, haben die Möglichkeit, die Briefwahl zu nutzen.Die Stadt Burgdorf informiert über die wichtigsten Fristen, Regelungen und Möglichkeiten zur Stimmabgabe – sowohl vor Ort als auch per Briefwahl.
Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich können alle Deutschen wählen, die:

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten – also spätestens seit dem 23. November 2024 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt sein. Diese richten sich nach:

  1. einem früheren dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland, der nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder
  2. der persönlichen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland.

In beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.

Briefwahl – bequem von zu Hause wählen

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Ende der 6. Kalenderwoche (ab dem 3. Februar 2025) ausgegeben werden. Den Antrag können Sie jedoch schon vorher stellen.

So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:

  1. Elektronisch:

  2. Schriftlich:

    • Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwenden.
    • Brief oder Postkarte senden.
  3. Persönlich:

    • Ab 10. Februar 2025 in der Briefwahlstelle:
      Wappenzimmer, Schloss, Spittaplatz 5, 31303 Burgdorf
    • Öffnungszeiten:
      • Montag & Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
      • Dienstag: 08:00–16:00 Uhr
      • Mittwoch & Freitag: 08:00–13:00 Uhr (21. Februar bis 15:00 Uhr)
    • Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte erforderlich.
Wahlbrief rechtzeitig abschicken!
  • Innerhalb Deutschlands: Spätestens am Donnerstag, den 20. Februar 2025, bei der Post aufgeben. Versand kostenfrei.
  • Aus dem Ausland: Frühzeitig abschicken und ausreichend frankieren.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.

Hinweis: Technische Probleme beim Öffnen des OLIWA-Zugangslinks zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Beim Scannen des auf den Wahlbenachrichtigungskarten aufgedruckten QR-Codes (Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen) beziehungsweise bei der Eingabe der URL in den Browser kommt es vereinzelt zu Fehlermeldungen. Dies liegt nicht an dem Link selbst, sondern am entsprechend genutzten Browser. Die Firmen der betroffenen Browser haben diesen Fehler bereits in vorangegangenen Updates behoben. Sollte bei Ihnen eine Fehlermeldung erscheinen, nutzen Sie bitte einen anderen Browser, ein anderes Endgerät oder eine der anderen Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. (Quelle: Wahlbüro Region Hannover)

Regelungen für Deutsche im Ausland

Wenn Sie als wahlberechtigte Person im Ausland leben und an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, beachten Sie Folgendes:

  • Sie können bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
  • Der Antrag muss an die Gemeinde gerichtet werden, in der Sie vor Ihrem Wegzug aus Deutschland zuletzt mit Hauptwohnung gemeldet waren (Variante 1).
  • Liegt kein Aufenthalt nach Variante 1 vor, können Sie den Antrag an die Gemeinde stellen, mit der Sie am engsten verbunden sind (Variante 2).

Weitere Hinweise finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de, Menüpunkt „Informationen für Wählende“, „Deutsche im Ausland“.

Deutsche, die sich nur vorübergehend (z. B. während eines Urlaubs) im Ausland aufhalten und weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Meldegemeinde eingetragen. Sie können per Briefwahl an der Wahl teilnehmen und bereits jetzt einen Wahlschein bei ihrer Gemeinde beantragen.

Umzug und Änderungen im Wählerverzeichnis

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt grundsätzlich automatisch am Wohnsitz. Bitte beachten Sie folgende Regelungen:

  1. Zuzug aus einer anderen Gemeinde:

    • Anmeldung vor dem 13. Januar 2025: Automatische Eintragung im neuen Wahlbezirk.
    • Anmeldung vom 13. Januar bis 2. Februar 2025: Sie bleiben im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde eingetragen. Auf Antrag ist eine Eintragung im neuen Wahlbezirk möglich (Frist: 2. Februar 2025).
  2. Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde:

    • Ummeldung vor dem 13. Januar 2025: Automatische Eintragung im neuen Wahlbezirk.
    • Ummeldung nach dem 13. Januar 2025: Sie bleiben im bisherigen Wahlbezirk eingetragen.
  3. Zuzug aus dem Ausland:

    • Anmeldung vor dem 13. Januar 2025: Automatische Eintragung ins Wählerverzeichnis.
    • Anmeldung nach dem 13. Januar 2025: Eintragung nur auf Antrag möglich (Frist: 2. Februar 2025).

Haben Sie mehrere Wohnungen, zählt die Hauptwohnung als maßgeblich.

Wahlergebnisse Bundestagswahl

Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl sind am Wahltag, Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, über den folgenden Link abrufbar.

Die Inhalte dieser Seite wurden von einer externen Quelle bezogen. Für die Korrektheit der Informationen übernehmen wir keine Verantwortung.
Die Informationen wurden am 6. Januar 2025 17:00 aktualisiert.

Schlagwörter

Sie verlassen nun den Redaktions- und Verantwortungsbereich des Stadtmarketing Burgdorf e.V.

Mit dem Klick auf den Button "Zur externen Seite" werden Sie auf die gewünschte Seite weitergeleitet. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für den Inhalt der externen Seite.

Um auf die Seite zu gelangen, klicken Sie bitte den untenstehenden Link.

Externe URL: