Zum Inhalt springen
Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl
Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl

Mo, 06. Jan. 2025

|

News - Burgdorf.de

Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme nicht vor Ort abgeben können, haben die Möglichkeit, die Briefwahl zu nutzen.Die Stadt Burgdorf informiert über die wichtigsten Fristen, Regelungen und Möglichkeiten zur Stimmabgabe – sowohl vor Ort als auch per Briefwahl.
Grundsätzlich können alle Deutschen wählen, die: Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt sein. Diese richten sich nach: In beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de . Wenn Sie als wahlberechtigte Person im Ausland leben und an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, beachten Sie Folgendes: Weitere Hinweise finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de , Menüpunkt „Informationen für Wählende“, „Deutsche im Ausland“. Deutsche, die sich nur vorübergehend (z. B. während eines Urlaubs) im Ausland aufhalten und weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Meldegemeinde eingetragen. Sie können per Briefwahl an der Wahl teilnehmen und bereits jetzt einen Wahlschein bei ihrer Gemeinde beantragen. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt grundsätzlich automatisch am Wohnsitz. Bitte beachten Sie folgende Regelungen: Zuzug aus einer anderen Gemeinde: Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde: Zuzug aus dem Ausland: Haben Sie mehrere Wohnungen, zählt die Hauptwohnung als maßgeblich. Sie können das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde vom 3. bis 7. Februar 2025 während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros: einsehen. Falls nötig, können Sie in diesem Zeitraum einen Berichtigungsantrag stellen. Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Ende der 6. Kalenderwoche (ab dem 3. Februar 2025) ausgegeben werden. Den Antrag können Sie jedoch schon vorher stellen. So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen: Elektronisch: Schriftlich: Persönlich: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.
Die Inhalte dieser Seite wurden von einer externen Quelle bezogen. Für die Korrektheit der Informationen übernehmen wir keine Verantwortung.
Die Informationen wurden am 6. Januar 2025 17:00 aktualisiert.

Schlagwörter

Sie verlassen nun den Redaktions- und Verantwortungsbereich des Stadtmarketing Burgdorf e.V.

Mit dem Klick auf den Button "Zur externen Seite" werden Sie auf die gewünschte Seite weitergeleitet. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für den Inhalt der externen Seite.

Um auf die Seite zu gelangen, klicken Sie bitte den untenstehenden Link.

Externe URL: